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Deutschland Fahnen und Wappen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 18:44 Uhr

Deutschland Fahne

Im Grundgesetz Artikel 22 steht " Die Bundesfahne ist Schwarz-Rot-Gold ". Als im September 1948 und im Mai 1949 der parlamentarische Rat zur Beratung über die Fahne zusammen kam, stand schon fest, dass nur die Farben Schwarz,Rot und Gold zur Auswahl in Frage kamen. Mit diesen Farben wollte man an die demokratische Tradition anknüpfen und die Weimarer reichsfarben verwenden. Bevor die Streifenfahne angenommen wurde entbrannte im Rat ein so genannter Fahnenstreit aus, in dem die CDU die Trikolere ab und schlug eine neue Fahne für einen neuen Staat vor. Diese sollte ein rotes Tuch sein mit einem goldenen schwarzgeänderten Kreuz. Etwa 25% der Bevölkerung waren laut einer Umfrage für diese Farben, 35% hatten keine Meinung dazu und nochmals 25% waren für die Farben Schwarz-Weiss-Rot. Mit 49 zu einer Stimme einigte man sich 1949 und die Trikolore wurde zur Nationalfahne in den Proportionen 3:5 , aber nicht als Staatsfahne bestimmt. Gleichzeitig ist sie die Handelsfahne und mit der Erweiterung des Bundeswappen dient sie als Dienstfahne.

Mit dem Flaggengesetz vom 1 Oktober 1959 fügte die damalige Deutsche Demokratische Republik ihr Staatswappen - Ährenkranz-Hammer und Sichel in der mitte der Fahne ein. Bis Ende der 60er Jahre wurde die so genannte Spalterfahne in West-Berlin und der Bundesrepublik Deutschland als Verstoss gegen die Verfassung angesehen. In West-Berlin kam es 1959 zu einem Flaggenstreit, als die neue schwarz-rot-goldene Fahne der DDR auf dem Reichsbahneglände gezeigt wurde. Denn das gesamte Eisenbahnwesen unterstand nach einer alliierten Vereinbarung innerhalb der Grenzen der Stadt Berlin. Als es schließlich zur Wiedervereinigung kam war die Flagge der Bundesrepublik Deutschland auch in Ostdeutschland gültig.

Nach den eindrücken des Zweiten Weltkriegs war der Umgang mit der deutschen Fahne sehr zurückhaltend. Zum ersten mal in der Nachkriegsgeschichte, anlässlich der Fußball Weltmeisterschaft 2006 wurde ein massenhaftes Auftreten der Farben Schwarz-Rot-Gold in Form von Fahnen an Fahnenmasten oder an den Fenstern der Häuser. Es ging schon soweit, dass Autos in den Nationalfarben lackiert und ganze Körperteile angemalt wurden.

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Das Bundeswappen

Am 20. Juni 1950 wurde das Bundeswappen, das formal in der Weimarer Republik gestaltet wurde und einen im goldenen Schild rotbewerter schwarzer Adler zeigt, durch den damaligen Bundespräsidenten T.Heuss für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Dieser Adler kann man bis ins römische Reich zurückverfolgen, denn die Römer hatten den Adler von den Etruskern übernommen. Im mittelalterlichen römischen-deutschen Reich, erhoben die Kaiser den Adler zu Ihrem Symbol und als Zeichen, dass sie die Inhaber der obersten irdischen Macht waren. Eventuell hat schon Karl der Große den Adler als Symbol seiner Macht mitgeführt. Friedrich der II. hat damals fesgelegt, dass der Adler im Schild liegen sollte und später war es üblich, dass dem Kaiser einen zweiköpfigen und dem König einen einköpfigen Adler zustand. Bei dem Vorläufer des Bundeswappen entfernte man die Zeichen der Monarchie.